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Lizenzvereinbarung

Auf der Plattform tanz:digital https://www.tanz-digital.de/ (nachfolgend Plattform genannt) des Dachverband Tanz Deutschland e.V., Mariannenplatz 2, 10997 Berlin vertreten durch Michael Freundt, Geschäftsführer (nachfolgend DTD genannt) können Kontoinhaber*innen Medien (Bilder, Videos Audiodateien, Dokumente und Logos etc.) uploaden und diese auf dem eigenen Profil oder auf dem Profil einer anderen Person veröffentlichen. Der Upload erfolgt durch Betätigung des Upload Buttons („hochladen“). Durch den Upload räumt die Person, die die den Upload vornimmt (nachfolgend Person genannt), dem DTD die für die Präsentation der hochgeladenen Medien auf der Plattform sowie für die Bewerbungs- und Öffentlichkeitsarbeit des DTD sowie der Plattform erforderlichen Nutzungsrechte ein (vgl. Ziffer 2). 

Die Person ist dabei entweder selbst Inhaberin der Rechte, die sie einräumt oder sie hat selbst dafür zu sorgen und garantiert, dass sie zur Rechteeinräumung berechtigt ist. Für die Medien, deren Nutzung keine Rechteeinräumung erfordern (CC-Lizenz (vgl. Ziffer 3)) sowie für Einbettung (vgl. ZIffer 4), garantiert die Person, dass die Medien keinerlei Rechte Dritter verletzten. 

 

1. Zweck der Plattform: Sichtbarkeit des Tanzes in Deutschland

Die Plattform dient der medialen Sichtbarmachung des Tanzes und der Tanzszene. Tänzer*innen, Choreograf*innen, Performer*innen, Ensembles, Produktionshäuser, Archive, Tanz- und Ballettschulen, andere Künstler*innen und Institutionen können sowohl von aktuellen als auch früheren Projekten und Arbeiten bestehende Medien auf der Plattform tanz:digital hochladen. 

Das Hochladen der Medien auf die Plattform bietet die Möglichkeit, die eigene Sichtbarkeit und Reichweite zu erhöhen. Mit den Nutzer*innen der Plattform (Künstler*innen, Tanzinteressierte, Kulturinteressierte im Allgemeinen) kann ein neues Publikum erreicht und die eigene Arbeit einer breiten Öffentlichkeit präsentiert werden. Mit tanz:digital soll eine umfangreiche Wissens- und Vernetzungsplattform für Tanzszene und Tanzinteressierte entstehen. 

Zudem entsteht mit der Plattform ein digitales Archiv mit der Möglichkeit, Medien sichtbar zu machen.

Als Träger der Plattform benötigt der DTD von den jeweiligen Künstler*innen, Ensembles, Archiven und anderen Institutionen, welche ihre Medien auf der Plattform präsentieren wollen, die Einräumung von Rechten, d.h. die Lizenz, um als Plattformbetreiber die Medien für Besucher*innen der Seite sichtbar zu machen. 

Für die Präsentation der Medien auf der Plattform ist es notwendig, dass die*der Rechteinhaber*in über die Zustimmung aller Mitwirkenden zur Einräumung ihrer Rechte nach dem Urhebergesetz sowie den Persönlichkeitsrechten verfügt. 

Neben einer Präsentation der Medien auf der Plattform können die Medien zum Zwecke der Bewerbung und Öffentlichkeitsarbeit der Plattform sowie des DTD bis zu einer Dauer von 3 Minuten auf der Internetseite des DTD, sowie auf den Social Media Kanälen des DTD und der Plattform (insbesondere Facebook und Instagram) verwendet werden. 

DTD wird alle zur Verfügung stehenden technischen, finanziellen, redaktionellen und rechtlichen Möglichkeiten nutzen, um die Medien auf der Plattform zu veröffentlichen, er schuldet dies jedoch nicht den Lizenzgeber*innen.

 

2. Medien

Es dürfen nur Medien hochgeladen werden, die im Zusammenhang mit dem professionellen Tanz stehen. 

 

3. Rechteeinräumung (sofern keine CC-Lizenz und kein Framing)

a. Soweit die hochgeladenen Medien Rechte nach dem Urheberrechtsgesetz sowie sonstige Rechte, einschließlich der Persönlichkeitsrechte (nachfolgend insgesamt „Rechte“ genannt), enthalten räumt die Person dem DTD die erforderlichen Rechte einfach (d.h. nicht exklusiv) zeitlich und örtlich unbeschränkt, inhaltlich allerdings ausdrücklich beschränkt auf die Nutzung zu den in Ziffer 1 beschriebenen Zwecken ein. Sollte der DTD für das Projekt tanz:digital eine eigene Rechtsform für den Betrieb der Plattform gründen, so darf der DTD die Rechte an die neue Rechtsform übertragen bzw. die Rechte einräumen (Unterlizenzierung). Gleiches gilt, sofern der DTD den Betrieb der Plattform einer anderen Organisation übertragen möchte, die von der kulturpolitischen Ausrichtung mit dem DTD vergleichbar ist und sich auf den Tanz bezieht. 

b. Um Medien auf der Plattform sichtbar zu machen, benötigt der DTD die nachfolgenden Rechte. Die Rechteeinräumung betrifft dabei ausdrücklich nur die Nutzung zu den unter Ziffer 1 beschriebenen Zwecken. Der DTD darf außerhalb dieser Veröffentlichung die Medien nicht anders nutzen. 

i. Das Vervielfältigungsrecht, d.h. das Recht, die Dokumente und Medien zu vervielfältigen, im Wege der Speicherung, des Up- und Downloads, einschließlich des Rechts der Vervielfältigung durch Bild- und Tonträger. 

ii. Das Archivierungs- und Indexierungsrecht, d.h. das Recht, die Medien in jeder technischen Form zu archivieren, abrufbar zu speichern und öffentlich zugänglich zu machen sowie die Dokumente und Medien zu verzeichnen, zu indexieren und mit Schlagwörtern und anderen Recherchefunktionen zu versehen sowie die gesammelten Informationen über Interfaces von Anwendungen verfügbar zu machen. 

iii. Die öffentliche Zugänglichmachung, d.h. das Recht, die Medien Mitgliedern der Öffentlichkeit mittels Übertragungswegen, -techniken und -mitteln jeglicher Art derart zur Verfügung zu stellen, dass die Medien an Orten und zu Zeiten eigener Wahl zur Wiedergabe abgerufen werden können (öffentliche Zugänglichmachung), sowie sämtlicher für die öffentliche Zugänglichmachung erforderlichen Nutzungsarten (Vervielfältigung etc.).

iv. Das Senderecht, d. h. das Recht, die Medien beliebig oft der Öffentlichkeit über Übertragungswege, -techniken und -mittel jeglicher Art auf der Plattform zugänglich zu machen einschließlich sämtlicher für die Sendung erforderlichen Nutzungsarten (Vervielfältigung etc.).

c. Die*der Rechteinhaber*in erteilt hinsichtlich von ggf. zur Verfügung gestellten Bildnissen, die nach dem Kunsturhebergesetz (KUG) sowie nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch erforderliche Einwilligung von sich selbst und Dritten in die Nutzung der Bildnisse in dem oben vereinbarten Umfang. 

d. Diese Rechteeinräumung umfasst auch die Rechte Dritter, sofern diese bei den Medien berührt sind. Auch insoweit sind sich die Parteien einig, dass die Person in Eigenverantwortung die Rechte Dritter an den Medien klärt und sich erforderliche (Nutzungs- und Persönlichkeits-) Rechte eigenverantwortlich einholt, sofern mit diesem Vertrag nichts anderes geregelt ist vgl. auch Ziffer 8.

 

4. CC-Lizenz

Sofern Medien mit CC-Lizenzen hochgeladen werden, räumt die Person die Rechte entsprechend Ziffer 3 ein, die nicht von der CC-Lizenz abgedeckt sind. Dies kann zum Beispiel Rechte am eigenen Bild nach dem KUG betreffen. Zudem garantiert die Person gegenüber dem DTD, dass die CC-Lizenz entsprechend der Bedingungen der CC-Lizenzen hochgeladen wurde und für die in Ziffer 1 genannten Zwecke vom DTD genutzt werden darf. Das Garantieversprechen und der Freistellungsanspruch in Ziffer  8 gilt entsprechend. 

 

5. Einbettung

Es dürfen nur Inhalte eingebettet werden, die ursprünglich zulässigerweise öffentlich zugänglich gemacht worden sind. Zudem dürfen keine Medien eingebettet werden, die einen technischen Kopierschutz beinhalten. Sofern aufgrund des Vorhergesagten Dritte Ansprüche gegen den DTD geltend machen, hat der DTD einen Freistellungsanspruch gegenüber der Person. Das Garantieversprechen und der Freistellungsanspruch in Ziffer 8 gilt entsprechend. 

 

6. Hochgeladene Medien auf „nicht öffentlich“ umstellen oder löschen (Kündigung der Lizenz) 

Die Person kann jederzeit ihre Medien auf von der Veröffentlichung zurücknehmen, in dem sie den Veröffentlichungsstatus des Medien-Datensatzes von “Veröffentlicht” auf “In Bearbeitung” stellt, sodass diese für die Besucher*innen der Plattform nicht mehr sichtbar sind. Die Lizenz gilt dabei fort, auch während der Dauer der fehlenden Sichtbarkeit auf der Plattform. 

Das Umstellen auf „in Bearbeitung“ geschieht wie folgt: 

  • Öffnen des Mediendatensatzes  im Datenhub
  • Auf der Seite der „Basisinformationen“ nach ganz unten scrollen.
  • Dort gibt es ein Feld mit der Überschrift Veröffentlichungsstatus. Im dort hinterlegten Dropdown-Fenster kann der Status von „Veröffentlicht“ auf „In Bearbeitung“ gesetzt werden.
  • Nach Änderung des Veröffentlichungsstatus muss die Seite gespeichert werden. Dazu wird der Button „Speichern“ am Ende der Seite, rechts unten angeklickt. 
  • Nach Speichern der Seite: Der Veröffentlichungsstatus ist von „Veröffentlicht“ auf “In Bearbeitung” gesetzt und als Folge im Frontend der Webseite nicht mehr sichtbar.

Eine Beschreibung des Vorgangs findet sich auch in den FAQs im Dashboard des Datenhubs.

Die Lizenz endet erst, wenn die Person diese durch ein Löschen der hochgeladenen Medien aus dem Backend kündigt. Sofern die Person hochgeladene Medien endgültig von der Plattform löschen möchte, sodass diese nicht mehr im Backend der Plattform gespeichert werden, dann geschieht diese vollständige Entfernung und die damit einhergehende Kündigung der Lizenz durch die Vornahme nachfolgender Schritte: 

  • Öffnen der „Medienliste“ in der Hauptnavigation am linken Seitenrand des Datenhubs
  • Nach Klick auf „Medienliste“ wird eine Liste aller Medien dieses Nutzerkontos angezeigt. In der ersten Spalte, ganz links, sind Kästchen zu sehen. Durch das Anwählen eines Kästchens wird ein Haken gesetzt. Der Mediendatensatz in nun ausgewählt. 
  • Über der Medienliste gibt es den farblich hervorgehobenen Button „Aktion auswählen“. Nach Klick auf „Aktion auswählen“ öffnet sich ein Dropdown-Auswahlmenü → „Ausgewählte Einträge in den Papierkorb legen“ wählen.
  • Es öffnet sich ein Fenster, um die Löschung zu bestätigen. → Wähle den roten Button „Löschen“. 
  • Der Mediendatensatz ist nun gelöscht und als Folge im Frontend der Webseite nicht mehr zu sehen und nicht mehr verknüpfbar.

Um den Mediendatensatz zusätzlich aus dem Papierkorb zu löschen sind nachfolgende Schritte vorzunehmen: 

  • Öffnen des „Papierkorb“ in der Hauptnavigation am linken Seitenrand des Datenhubs
  • Nach Klick auf „Papierkorb“ wird eine Liste aller gelöschten Datensätze dieses Nutzerkontos angezeigt. 
  • In der ersten Spalte, ganz links, sind Kästchen zu sehen. Durch das Anwählen eines Kästchens wird ein Haken gesetzt. Der Datensatz ist nun ausgewählt. 
  • Über der Liste findet sich ein farblich hervorgehobenen Button „Aktion auswählen“. Nach Klick auf „Aktion auswählen“ öffnet sich ein Dropdown-Auswahlmenü. → „Für immer löschen“ wählen.
  • Es öffnet sich ein Fenster, um die Löschung zu bestätigen. → Wähle den roten Button „Löschen“. 
  • Der (Medien)Datensatz ist nun vollständig aus dem Datenhub gelöscht. 

Eine Beschreibung des Vorgangs findet sich auch in den FAQs im Dashboard des Datenhubs.

 

7. Richtlinien DTD und Entfernung der Inhalte durch DTD

Der DTD behält sich vor, jederzeit Medien zu entfernen, die gegen die nachfolgenden Richtlinien des DTD verstoßen. Ein Verstoß gegen die Richtlinien mit der Folge der Entfernung der Inhalte von der Plattform besteht insbesondere bei Medien, 

  1. die nicht der Tanzszene zuzuordnen sind, 
  2. die gegen Gesetze verstoßen, 
  3. bei denen der Verdacht besteht, dass die Rechteklärung nicht vollständig erfolgte, wobei hierfür Meldungen von Dritten, die eine Rechtsverletzung behaupten, genügen. 
  4. die rassistische, antisemitische und sexistische Inhalte (ethischer Gesichtspunkt) aufweisen. 

Gegen die Entfernung aus ethischen Gesichtspunkten kann Beschwerde eingelegt werden mit der Folge, dass sich eine dafür vom DTD berufene Kommission mit der Entscheidung des DTD zur Entfernung der Inhalte noch einmal auseinandersetzt und diese bestätigt oder aufhebt. 

  1. Zudem können die Medien entfernt werden, wenn Gebühren für die Inhalte der Medien an die Verwertungsgesellschaften zu zahlen sind, wenn diese Gebühren für den DTD zu hoch sind. 

 

8. GEMA, Garantie, Rechte Dritter und Freistellung hinsichtlich vorgenannter Rechteeinräumung

a. Der DTD ist verantwortlich für die Einholung der Rechte von Verwertungsgesellschaften (z.B. GEMA, VG Bild-Kunst, VG Wort, GVL) sofern jene über diese Rechte unbeschränkt, das bedeutet nicht aufschiebend bedingt oder widerrufbar etc., verfügen können. 

b. Garantieversprechen: Im Übrigen garantiert die*der Lizenzgeber*in, dass sämtliche mit dieser Vereinbarung eingeräumten Rechte frei übertragbar sind, eingeräumt werden können und keine Rechte Dritter verletzen. 

c. Freistellung: Mit Bezug auf das vorgenannte Garantieversprechen stellt die*der Lizenzgeber*in den DTD von sämtlichen aus der Nutzung der eingeräumten Rechte resultierenden Ansprüchen Dritter frei. 

 

9. Gegenleistung

Die*der Lizenzgeber*in erhält durch die Präsentation auf der Online-Plattform die Möglichkeit, ein neues Publikum zu erreichen und die eigene Arbeit einer breiten Öffentlichkeit zu präsentieren, soweit die Parteien nichts anderes vereinbaren. 

 

10. Salvatorische Klausel

a. Diese Vereinbarung wird im Sinne der Ziffer 1 zum Zweck der Präsentation auf der Plattform von tanz:digital getroffen. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Vereinbarung undurchführbar oder unwirksam sein oder nach Abschluss der Vereinbarung undurchführbar oder unwirksam werden, bleibt die Wirksamkeit der Vereinbarung unberührt. An die Stelle der undurchführbaren oder unwirksamen Bestimmung treten diejenigen Bestimmungen, deren Wirkungen dem von den Parteien mit der undurchführbaren oder unwirksamen Bestimmung verfolgten wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommen. Sollte die Vereinbarung lückenhaft sein oder werden, bleibt sie im Übrigen wirksam.

b. Diese Vereinbarungen werden in einem kurzen Dokument zur Erklärung („Intro tanz:digital“ genannt) erläutert als auch in verschiedene Sprachen übersetzt. Bei Widersprüchen zwischen dem Intro tanz:digital und dieser Vereinbarung und ihrer Anlage als auch bei Widersprüchen zwischen den Übersetzungen und dieser Vereinbarung gehen stets die Regelungen dieser Vereinbarung vor.

c. Für den Fall, dass die hiesige Vereinbarung mit Auslandsbezug geschlossen wird, vereinbaren die Parteien, dass die Vereinbarung dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unterliegt. 

d. Sofern beide Parteien Kaufleute sind oder für den Fall, dass die hiesige Vereinbarung mit Auslandsbezug geschlossen wird, vereinbaren die Parteien den Sitz des Dachverband Tanz (Berlin) als ausschließlichen Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit dieser Vereinbarung.

 

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Gefördert durch die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien im Programm NEUSTART KULTUR, [Hilfsprogramm tanz:digital] des Dachverband Tanz Deutschland.

Herausgeber:
Dachverband Tanz Deutschland e. V.
Mariannenplatz 210997 Berlin
info@dachverband-tanz.de

Vertreten durch:
Michael Freundt
Impressum

Registereintrag:
Amtsgericht Charlottenburg, VR
27014 BUst.-Id.: DE 298264229